1. VER­TRAGS­PAR­TEI­EN

Ver­trags­part­ner ist der Boots­ver­leih Buch (Vor­mals Was­ser­sport-Dan­ner) Inh. Roland Buch, Kanal­stras­se 10a, D‑65582 Diez, Tel.: 06432–81389.

2. VER­TRAGS­GE­GEN­STAND

Der Ver­trags­ge­gen­stand ergibt sich aus die­sen all­ge­mei­nen Miet­be­din­gun­gen, fol­gend “AGM” genannt. WSD über­lässt dem Kun­den die in der Buchungs­be­stä­ti­gung auf­ge­führ­ten Kanus nebst Zube­hör, fol­gend “Miet­ge­gen­stand” genannt zur Nut­zung auf der Lahn, nach Abspra­che auch auf ande­ren euro­päi­schen Gewäs­sern und hält sie wäh­rend der Dau­er des Miet­ver­hält­nis­ses in Stand. Der Miet­ge­gen­stand wird von WSD zum in der Buchungs­be­stä­ti­gung fest­ge­leg­ten Zeit­punkt an dem dort ange­ge­be­nen Ort zur Ver­fü­gung gestellt.

3. VER­TRAGS­SCHLUSS

Der Ver­trag kommt durch tele­fo­ni­sche, schrift­li­che oder elek­tro­ni­sche (eMail oder Buchungs­for­mu­lar auf der Home­page) Anfra­ge und die schrift­li­che oder elek­tro­ni­sche Buchungs­be­stä­ti­gung (eMail) durch den Ver­mie­ter, spä­tes­tens jedoch mit Bereit­stel­lung der Leis­tung zustan­de. Die Buchungs­be­stä­ti­gung wird in ein­fa­cher Aus­fer­ti­gung an den Mie­ter gesen­det und beinhal­tet alle Details der gebuch­ten Leis­tun­gen (ins­be­son­de­re Dau­er der Über­las­sung, Leis­tungs­um­fang, Ver­gü­tung, Ort und Zeit der Über­ga­be und der Rück­ga­be). Die Buchungs­be­stä­ti­gung ist für den Umfang der Leis­tun­gen aus­schließ­lich maß­geb­lich. Der Mie­ter wird WSD umge­hend auf etwa­ige Unrich­tig­kei­ten hin­wei­sen. Ein Exem­plar der Buchungs­be­stä­ti­gung ist umge­hend, jedoch spä­tes­tens vor Inan­spruch­nah­me der ver­ein­bar­ten Leis­tung, vom Mie­ter unter­schrie­ben an den Ver­mie­ter zurück­zu­ge­ben.

4. VER­GÜ­TUNG, ANZAH­LUNG, ZAH­LUNGS­BE­DIN­GUN­GEN

4.1 Buchungs­be­stä­ti­gung

Der in der Buchungs­be­stä­ti­gung auf­ge­führ­te Miet­preis ist bis zum in der Rech­nung genann­ten Zah­lungs­ziel, bei der Über­ga­be des Miet­ge­gen­stands zu zah­len. Bei kurz­fris­ti­gen Buchun­gen ist, der Miet­preis spä­tes­tens am Tag der Über­ga­be des Miet­ge­gen­stands vor Ort an WSD zu zah­len. Ein Auf­rech­nungs­recht steht dem Mie­ter nur zu, soweit sei­ne Gegen­for­de­rung unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist. Zurück­be­hal­tungs­rech­te ste­hen dem Mie­ter nur auf Grund von Ansprü­chen aus die­sem Ver­trags­ver­hält­nis zu.

4.2 Umsatz­steu­er

Die ange­ge­be­nen Prei­se ver­ste­hen sich, soweit nicht aus­drück­lich anders ver­ein­bart, inklu­si­ve der zum Zeit­punkt der Lie­fe­rung und Leis­tung gesetz­lich gül­ti­gen MwSt.

4.3 Aus­wei­sung

Bei Rech­nung­s­tel­lung wer­den die Mehr­wert­steu­er­an­tei­le extra aus­ge­wie­sen.

4.4 Reser­vie­rung

Wir reser­vie­ren nur auf schrift­li­che Bestel­lung . Wir bestä­ti­gen Ihnen Ihre Bestel­lung schrift­lich per Mail . Sie kön­nen Ihre Buchung bis zu 72 Stun­den vor dem Buchungs­tag Kos­ten­frei stor­nie­ren. Nach die­sem Ter­min müs­sen Sie einen Kos­ten­an­teil von 50 % für die Boots­mie­te, (Buchungs­ver­lust) natür­lich ohne Trans­port­kos­ten, über­neh­men. Erfolgt die Absa­ge am Buchungs­tag müs­sen Sie die Kom­plet­ten Kos­ten 100% über­neh­men.

4.5 Gut­schei­ne

Gut­schei­ne ab 2017 wer­den nur mit Start : Diez eingelöst.Geschenkgutscheine kön­nen wei­ter­hin aus­ge­stellt werden.Gutscheine kön­nen nur per Mail oder über die Online Buchung ein­ge­löst wer­den mit dem Ver­merk „„Gutschein„„.Der Ter­min muß vor­her mit uns abge­spro­chen wer­den.

4.6 Rabat­te

Rabat­te kön­nen nicht auf Angebote/Angebotstouren ange­rech­net werden.Bei Abgabe/Einlösung von Bonus Card , Rabatt­schei­nen ‚Lahncard,Gutscheinen gel­ten die Prei­se der Preis­lis­te.

5. VER­ZUG

5.1 Kommt der Mie­ter mit sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen gemäß Ziff. 4 die­ser AGM in Ver­zug und ist WSD ein Fest­hal­ten am Ver­trag nicht zumut­bar, ist WSD berech­tigt das Ver­trags­ver­hält­nis ohne Ein­hal­tung einer Frist zu kün­di­gen und einen sofort in einer Sum­me fäl­li­gen, pau­scha­lier­ten Scha­dens­er­satz in zu ver­lan­gen. Der Betrag ist höher, bzw. nied­ri­ger anzu­set­zen, wenn WSD einen höhe­ren, bzw. der Mie­ter einen nied­ri­ge­ren Scha­den nach­weist.

5.2 Nimmt der Mie­ter den Miet­ge­gen­stand nicht zum ver­ein­bar­ten Ter­min ab, so kann WSD unbe­scha­det ihrer gesetz­li­chen Rech­te aus Ver­zug gegen­über dem Mie­ter einen sofort in einer Sum­me fäl­li­gen pau­scha­lier­ten Scha­dens­er­satz gel­tend machen. Ziff. 5.1 der AGM gilt inso­weit ent­spre­chend.

6. PFLICH­TEN UND OBLIE­GEN­HEI­TEN DES MIE­TERS

6.1 Der Mie­ter ist ver­pflich­tet den Miet­ge­gen­stand am ver­ein­bar­ten Ort zur ver­ein­bar­ten Zeit zu über­neh­men und den Miet­ge­gen­stand am ver­ein­bar­ten Ort zur ver­ein­bar­ten Zeit in ord­nungs­ge­mä­ßem Zustand, sowie voll­stän­dig zurück­zu­ge­ben. Wer­den die Boo­te nicht wie in der Buchungs­be­stä­ti­gung ver­ein­bart am ver­ein­bar­ten Platz (Ziel­ort )abge­legt, ist der Ver­mie­ter berech­tigt, eine zusätz­li­che Abhol­ge­bühr in Höhe von 50,- pro Boot in Rech­nung zu stel­len.

6.2 Der Mie­ter ist ver­pflich­tet die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung gemäß den vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen zu zah­len.

6.3 Der Mie­ter nutzt den Miet­ge­gen­stand auf eige­ne Gefahr und ist für alle dabei von ihm ver­ur­sach­ten Schä­den selbst haft­bar. Eltern bzw. Erzie­hungs­be­rech­tig­te haf­ten inso­weit für ihre Kin­der. Der Mie­ter wur­de vor Fahrt­an­tritt dar­über unter­wie­sen, zwecks Eigen­schutz eine Schwimm­wes­te zu tra­gen (bis ein­schließ­lich 12 Jah­ren sind Schwimm­wes­ten Pflicht). Schwimm­wes­ten wer­den im Rah­men der betrieb­li­chen Mög­lich­kei­ten nach der Buchung durch den Mie­ter vom Ver­mie­ter zur Ver­fü­gung gestellt.

6.4 Der Mie­ter ver­pflich­tet sich, die ihm über­las­se­nen Sachen pfleg­lich zu behan­deln, Beschä­di­gun­gen zu ver­mei­den, sowie Ver­lus­ten vor­zu­beu­gen. Für ver­lo­ren gegan­ge­ne Gegen­stän­de und Beschä­di­gun­gen des Miet­ge­gen­stands, gleich wel­cher Art, ist der Mie­ter in vol­lem Umfang ersatz­pflich­tig. Ins­be­son­de­re hat der Mie­ter sicher­zu­stel­len, dass der Fluß über einen aus­rei­chen­den Pegel­stand ver­fügt und wird Stel­len mit nicht aus­rei­chen­dem Was­ser­pe­gel, Strom­schnel­len, Weh­re sowie sons­ti­ge gefähr­li­che Stel­len mei­den. Der Mie­ter wird etwa­ige Beschä­di­gun­gen und Ver­lus­te ohne geson­der­te Anfra­ge gegen­über WSD mit­tei­len.

6.5 Der Mie­ter ist ver­pflich­tet die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zur Teil­nah­me am Ver­kehr auf Bun­des­was­ser­stra­ßen (Lahn, ab Km ‑84,1) zu beach­ten, sie­he hier­zu “Merk­blatt für Was­ser­sport­ler auf der Bun­des­was­ser­stra­ße Lahn, Was­ser- und Schiff­fahrts­amt Koblenz”. Hier­zu zählt auch das Ver­bot des Alko­hol­kon­sums (nach den Grund­sät­zen, die aus der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung bekannt sind), soweit dies durch den Boots­füh­rer geschieht. Wei­ter­hin sind die für den befah­re­nen Bereich gül­ti­gen natur­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen gemäß den behörd­li­chen Ver­ord­nun­gen des Regie­rungs­prä­si­di­ums Rhein-Lahn Kreis zu beach­ten (Bestand­teil der aus­führ­li­chen Pad­de­lein­wei­sung vor Beginn der Kanu tour). Für die Beschaf­fung ergän­zen­der Infor­ma­tio­nen ist der Mie­ter ver­ant­wort­lich.

6.6 Der Mie­ter ver­pflich­tet sich, die Lahn, alle Ausstiegs‑, Rast- und Über­nach­tungs­plät­ze (nur offi­zi­ell geneh­mig­te Zelt- und Cam­ping­plät­ze an der Lahn) sau­ber zu hal­ten und kei­nen Müll in der Natur zu hin­ter­las­sen. Ent­sor­gen Sie Ihren Müll bit­te in die dafür vor­ge­se­he­nen Behält­nis­se. Eben­so ist es ver­bo­ten, an den Aus­stiegs- und Rast­plät­zen sowie den Zelt- und Cam­ping­plät­zen an nicht extra hier­für vor­ge­se­he­nen Stel­len ein offe­nes Feu­er zu machen. Dar­über hin­aus wird der Mie­ter nach­ste­hen­de Rege­lun­gen und Hin­wei­se beach­ten: Die Boo­te dür­fen nur von Per­so­nen über 12 Jah­ren geführt wer­den. Fah­ren Sie mit Ihrem Boot nicht in Pflan­zen- und Schilf­zo­nen, eben­so nicht in Alt­arme und auf Kies­bän­ke. Ach­ten Sie auf die Beschil­de­rung an der Lahn (ins­be­son­de­re der Wehr- und Schleu­sen­an­la­gen). Weh­re dür­fen kei­nes­falls befah­ren wer­den! Es besteht durch den Sog vor- und hin­ter den Weh­ren Lebens­ge­fahr!!! Den Anwei­sun­gen der Was­ser­schutz­po­li­zei ist Fol­ge zu leis­ten. Bit­te beach­ten Sie die Bedie­nungs- und Betriebs­be­stim­mun­gen der Schleu­sen. Schleu­sen­zeit ist vom 01.04.–31.12 eines jeden Jah­res, täg­lich von 10–12 Uhr und von 12.30 – 18.30 Uhr. Fahr­gast­schif­fe und grö­ße­re Motor­boo­te haben Vor­rang.

6.7 Dar­über hin­aus ist der Mie­ter ver­pflich­tet, auch alle sonst, zur Ver­trags­durch­füh­rung erfor­der­li­chen, Mit­wir­kungs­pflich­ten unent­gelt­lich zu erbrin­gen.

6.8 Soweit und solan­ge der Mie­ter sei­ne Mit­wir­kungs­pflich­ten nicht, nicht ord­nungs­ge­mäß oder nicht recht­zei­tig erfüllt, ist WSD von der Erfül­lung ihrer davon betrof­fe­nen Ver­pflich­tung befreit. Eine dies­be­züg­li­che Nicht­er­fül­lung wird vom Mie­ter nicht als Ver­let­zung die­ser Ver­ein­ba­rung ange­se­hen und berech­tigt den Mie­ter nicht zu einer Kün­di­gung die­ses Ver­tra­ges, bzw. wei­ter­ge­hen­den Ansprü­chen. Der Mie­ter ist ver­pflich­tet, die hier­aus ent­ste­hen­den Fol­gen (z. B. Ver­zö­ge­run­gen, Mehr­auf­wand, Schä­den (z.B. Buß­gel­der) zu tra­gen.

7. ÜBER­LAS­SUNG AN DRIT­TE

Dem Mie­ter ist es nicht gestat­tet, den Miet­ge­gen­stand ohne vor­he­ri­ge Erlaub­nis der WSD Drit­ten zu über­las­sen oder wei­ter­zu­ver­mie­ten. Bei Ver­wei­ge­rung der Erlaub­nis steht dem Kun­den kein Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung zu.

8. GEWÄHR­LEIS­TUNG

8.1 Der Mie­ter wir den Miet­ge­gen­stand vor Mie­t­an­tritt sorg­fäl­tig auf Män­gel­frei­heit prü­fen und den Ver­mie­ter auf etwa­ige Män­gel unver­züg­lich hin­wei­sen.

8.2 Ist der über­las­se­ne Miet­ge­gen­stand mit Män­geln behaf­tet, so hat hat der Mie­ter, sofern er sei­ner Ver­pflich­tung aus Ziff. 9.1 der AGM nach­ge­kom­men ist, unbe­scha­det der gesetz­li­chen Ansprü­che auf Min­de­rung und Scha­dens­er­satz im Umfang der Ziff. 10 der AGM, das Recht, die Besei­ti­gung der Män­gel zu ver­lan­gen.

8.3 Eine Ein­lö­sung von ein oder meh­re­ren Gutschein/e, erfolgt ohne Preis­nach­lass (Gruppentarife/Prozente).

9. HAF­TUNG

Die Nut­zung des Miet­ge­gen­stands erfolgt auf eige­ne Gefahr des Mie­ters. Der Ver­mie­ter haf­tet daher ins­be­son­de­re nicht für Beschä­di­gun­gen oder den Ver­lust von Gegen­stän­den der Mie­ter. Eben­so haf­tet der Ver­mie­ter nicht für Schä­den, die durch den Mie­ter beim Gebrauch des Kanus ver­ur­sacht wer­den, gleich­gül­tig ob es sich hier­bei um Sach- oder Per­so­nen­schä­den han­delt.

10. HÖHE­RE GEWALT

10.1 Wird die Durch­füh­rung des Miet­ver­trags durch höhe­re Gewalt, wie behörd­li­che Unter­sa­gung das jewei­li­ge Gewäs­ser wegen Hoch­was­ser zu befah­ren, Gefahr von Beschä­di­gung des Miet­ge­gen­stands wegen eines zu nied­ri­gen Pegel­stands, Krieg, Unru­hen, Natur­ka­ta­stro­phen, oder ver­gleich­ba­ren Ereig­nis­se, unmög­lich, so kön­nen sowohl WSD, wie auch der Mie­ter bis zur Über­ga­be des Miet­ge­gen­stands, soll­te eine Umbu­chung des Ver­trags nicht mög­lich sein, den Ver­trag kün­di­gen.

10.2 Als höhe­re Gewalt gel­ten jedoch ins­be­son­de­re nicht: Schlecht­wet­ter Defek­te Boots­rut­schen, Schleu­sen­an­la­gen, Weh­re usw. Vor­über­ge­hen­de Fluss­sper­run­gen.

11. BEEN­DI­GUNG, RÜCK­GA­BE

11.1 Bei Been­di­gung des Miet­ver­trags ist der Miet­ge­gen­stand an dem in der Buchungs­be­stä­ti­gung auf­ge­führ­tem Platz an Land zu brin­gen, dort ord­nungs­ge­mäß, d.h. ohne Beschä­di­gun­gen oder Ver­lus­te, dem Ver­mie­ter zu über­ge­ben.

11.2 Für ein stark ver­un­rei­nigt zurück­ge­ge­be­nes Kajak / Kanu wer­den dem Mie­ter die Rei­ni­gungs­kos­ten berech­net.

12. SONS­TI­GE BESTIM­MUN­GEN

12.1 Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder nach Ver­trags­ab­schluss unwirk­sam oder undurch­führ­bar wer­den, so wird dadurch die Wirk­sam­keit des Ver­tra­ges im Übri­gen nicht berührt. An Stel­le der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mung wer­den die Par­tei­en eine wirk­sa­me, bzw. durch­führ­ba­re Rege­lung ver­ein­ba­ren, deren Wir­kung der wirt­schaft­li­chen Ziel­set­zung der unwirk­sa­men, bzw. undurch­führ­ba­ren Rege­lung am nächs­ten kommt. Die vor­ste­hen­de Rege­lung gilt ent­spre­chend für den Fall, dass sich der Ver­trag als lücken­haft erweist.

12.2 Sofern gesetz­lich zuläs­sig, ver­ein­ba­ren die Par­tei­en als Gerichts­stand Diez/Lahn. Es gilt deut­sches Recht.

12.3 Die Erhe­bung, Spei­che­rung, Ver­ar­bei­tung, Über­mitt­lung und Nut­zung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Mie­ters erfolgt unter Beach­tung der jeweils gel­ten­den daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen nur zum Zweck der Ver­trags­ab­wick­lung und zur Wah­rung berech­tig­ter eige­ner Geschäfts­in­ter­es­sen.

12.4 Der Mie­ter kann die Rech­te und Pflich­ten aus die­ser Ver­ein­ba­rung nur nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Zustim­mung von WSD auf einen Drit­ten über­tra­gen.

12.5 Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen der Buchungs­be­stä­ti­gung oder die­ser AGM bedür­fen der Schrift­form und sind von bei­den Ver­trags­par­tei­en zu unter­zeich­nen. Dies gilt auch für die­se Schrift­form­ver­ein­ba­rung selbst.

Stand der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen / Miet­be­din­gun­gen: 01.03.2022 – Gerichts­stand ist Diez